Umfang aus der Gliederung statt aus Zahlenvorgaben
Der Gliederungs-Agent vergibt je Abschnitt ein Gewicht (kurz/mittel/lang, 800/1300/2000 Wörter); Kapitel typisch 4 Abschnitte (2–7), Summe höchstens 8000 Wörter. Autor und Prüfer richten sich nach dem Richtwert, keine Untergrenze mehr. Parser liest das Gewicht und prüft die Grenzen. Co-Authored-By: Claude Fable 5.1 <noreply@anthropic.com>
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@@ -21,7 +21,7 @@ Fließtext, ggf. mit ### Unterabschnitten.
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## N.2 …
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Überschriften exakt wie in GLIEDERUNG.md (Nummerierung beibehalten). Umfang je Abschnitt ca. 1.000–2.000 Wörter, je Kapitel ca. 5.000–10.000 Wörter. Lieber substanziell als aufgebläht.
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Überschriften exakt wie in GLIEDERUNG.md (Nummerierung beibehalten, ohne das Gewicht `(kurz)`/`(lang)`). Der Richtwert je Abschnitt steht in der Gliederung: `(kurz)` ≈ 800 Wörter, ohne Angabe ≈ 1.300, `(lang)` ≈ 2.000; ±20 % sind in Ordnung. Nicht auffüllen: Ist der Stoff erschöpft, ist der Abschnitt fertig. Abweichungen über 20 % im Bericht begründen.
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## Korrektheit
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- Jede Tatsachenangabe (Name, Jahr, Zahl, Bezeichner, Signatur, Versionsangabe, Studienergebnis) muss gegen die im Abschnitt „Quellen und Prüfung“ genannten Quellen geprüft sein. Nichts aus dem Gedächtnis übernehmen, ohne es zu prüfen; was sich nicht belegen lässt, vorsichtiger formulieren oder weglassen.
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Reference in New Issue
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