Umfang aus der Gliederung statt aus Zahlenvorgaben

Der Gliederungs-Agent vergibt je Abschnitt ein Gewicht (kurz/mittel/lang,
800/1300/2000 Wörter); Kapitel typisch 4 Abschnitte (2–7), Summe höchstens
8000 Wörter. Autor und Prüfer richten sich nach dem Richtwert, keine
Untergrenze mehr. Parser liest das Gewicht und prüft die Grenzen.

Co-Authored-By: Claude Fable 5.1 <noreply@anthropic.com>
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2026-10-05 15:09:14 +02:00
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@@ -21,7 +21,7 @@ Fließtext, ggf. mit ### Unterabschnitten.
## N.2 …
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Überschriften exakt wie in GLIEDERUNG.md (Nummerierung beibehalten). Umfang je Abschnitt ca. 1.000–2.000 Wörter, je Kapitel ca. 5.000–10.000 Wörter. Lieber substanziell als aufgebläht.
Überschriften exakt wie in GLIEDERUNG.md (Nummerierung beibehalten, ohne das Gewicht `(kurz)`/`(lang)`). Der Richtwert je Abschnitt steht in der Gliederung: `(kurz)` ≈ 800 Wörter, ohne Angabe ≈ 1.300, `(lang)` ≈ 2.000; ±20 % sind in Ordnung. Nicht auffüllen: Ist der Stoff erschöpft, ist der Abschnitt fertig. Abweichungen über 20 % im Bericht begründen.
## Korrektheit
- Jede Tatsachenangabe (Name, Jahr, Zahl, Bezeichner, Signatur, Versionsangabe, Studienergebnis) muss gegen die im Abschnitt „Quellen und Prüfung“ genannten Quellen geprüft sein. Nichts aus dem Gedächtnis übernehmen, ohne es zu prüfen; was sich nicht belegen lässt, vorsichtiger formulieren oder weglassen.